Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Zweckverband Abwasserverband Kammerforst ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://www.azv-kammerforst.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug in barrierefreie Versionen umgewandelt.
Stand: 23.09.2025
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2025 überarbeitet und beruht auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unserer Internetseite auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist und fügen, wenn möglich, den entsprechenden Link oder einen Screenshot bei.
Unter folgender Adresse können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:
Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Amalienstr. 1
D-76689 Karlsdorf-Neuthard
E-Mail:
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 07251.440-2814
5. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die in den Kontaktangaben genannte Stelle darüber informieren.
Sollte der Zweckverband Abwasserverband Kammerforst nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Nora Welsch
Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Behindertenbeauftragte im Landkreis Karlsruhe:
Kristina Kunz
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Karlsruhe
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Themen-Projekte/Inklusion-Teilhabe/Behindertenbeauftragte/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.