Abwasserbehandlung
Hinweise zum Umgang mit Abwasser
Der Abwasserverband Kammerforst ist verantwortlich für die schadlose Beseitigung und Behandlung von Abwasser gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Begriffsbestimmung für die Abwasserbeseitigung ist im § 54 des Wasserhaushaltsgesetzes Baden-Württemberg (WHG BW) beschrieben. Weiterführende Informationen finden Sie unter: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2) (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) (§ 54 WHG - Einzelnorm): Externer Link
Belebungsbecken mit Belüftungsphase
Belebungsbecken – unbelüftete Phase