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Aufgabe

Die Kommunen sind verpflichtet, gewisse Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Kommunen auch zu einer Zweckgemeinschaft zusammenschließen, um eine Aufgabe gemeinsam zu erfüllen. Eine Organisationsform hierzu ist die Bildung eines Zweckverbandes.

Zur gemeinsamen Behandlung der Abwässer aus den damals noch selbstständigen Gemeinden Spöck, Staffort, Büchenau, Neuthard und Karlsdorf wurde 1961 der Zweckverband "Abwasserverband Kammerforst" gegründet und eine Verbandskläranlage in der Nähe des "Kammerforst" Waldes im OT Neuthard errichtet.

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