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Hinweise zum Umgang mit Abwasser

Auszug aus der Abwassersatzung der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Stand 2008

 

§ 6 Allgemeine Ausschlüsse

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe.

 

(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:

  1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehrricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände);
  2. Feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe).
  3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke;
  4. Faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser);
  5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann;
  6. Farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Klärwerk nicht gewährleistet ist;
  7. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht.

Stoffe, die nicht ins Abwasser gehören

Auswirkungen und Hinweise zur Entsorgung

 

1. Haushaltsstoffe:

Medikamente, aggressive Putzmittel, z. B. Rohrreiniger, desinfizierende Putzmittel, grobe Speisereste, Hygieneartikel, Wattestäbchen, Wegwerfwindeln, Feuchttücher, Küchentücher, Papiertaschentücher, Textilien, Putztücher, Strümpfe, Strumpfhosen, Verpackungsmaterial, Einwegrasierer, Rasierklingen, Zigarettenstummel, Kronkorken, Korken, Einstreu von Haustieren (z. B. Katzen-, Nagetierstreu)

Störung / Schädlichkeit:

Störung der Reinigungsleistung, kein vollständiger Abbau bei der Abwasserbehandlung
Ablagerung und Verstopfung im Rohrnetz, Rattenbefall, müssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden
Entsorgung: Restmülltonne

 

2. Speisefette und -öle

Frittieröle, Speiseöle, Bratenfett, fetthaltige Speisereste

Störung / Schädlichkeit:

Bilden nach Abkühlung im Kanalnetz zähe Feststoffe, Ablagerungen und Verstopfungen (auch in der Hausinstallation), müssen in der Kläranlage mit zusätzlichem Aufwand entfernt werden, beeinträchtigen die Reinigungsleistung und die Abwasserbehandlung
Entsorgung: Restmülltone
Gewerbe: Einbau eines Fettabscheiders mit ordnungsgemäßer fachtechnischer Entsorgung

 

3. Chemikalien, Giftstoffe:

Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Lacke, Pflanzenschutz- Unkrautvernichtungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Insektenschutzmittel, schwermetallhaltige Produkte (z. B. Quecksilber, Blei, Chrom, Cadmium)

Störung / Schädlichkeit:

Vergiften das Abwasser, Störung der Reinigungsleistung
Entsorgung: Schadstoffsammlung

 

4. Heimwerker- / Kfz-Bedarfsstoffe:

Lacke, Farben, Verdünner, Tapetenkleister, Holzschutzmittel, Rostschutzmittel, Kühl- und Schmierstoffe, Benzin, Diesel, Mineralöle, ölhaltige Abfälle (z. B. Lappen, Ölfilter), Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Fahrzeugreinigungsmittel

Störung / Schädlichkeit:

Vergiften das Abwasser, Störung der Reinigungsleistung, Explosionsgefahr in Kanal und Kläranlage
Entsorgung: Schadstoffsammlung oder Restmülltonne

 

5. Baustoffe:

Fassadenfarbe, Zementschlämme, Bauschutt, Mörtel

Störung / Schädlichkeit:

Ablagerungen und Verstopfungen, Querschnittsverengung
Entsorgung: Bauschuttcontainer, Wertstoffhof, kleine Mengen in Restmülltonne

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