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Wichtige Beschlüsse

06.12.2022

Abwasserverband Kammerforst
Sitz: Karlsdorf-Neuthard

Veröffentlichung Festsetzungsbeschluss Wirtschaftsplan 2023

 

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974

(GBI S. 408), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBI S. 403) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in der Fassung vom

08.01.1992 (GBI S. 22), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBI S. 409), und § 10 der Verbandssatzung vom 20. 11.2014, hat die Verbandsversammlung am 06.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

Der Wirtschaftsplan 2023 wird festgesetzt


1             im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1

Erträge

3.317.700,00 €

1.2

Aufwendungen

3.317.700,00 €

1.3

Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00 €


2             im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

3.067.700,00 €

2.1.2

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.131.700,00 €

2.1.3

Zahlungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

936.000,00 €

2.2.1

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

400,00 €

2.2.2

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.293.000,00 €

2.2.3

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)

1.292.600,00 €

2.3

Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

356.600,00 €

2.4.1

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.219.000,00 €

2.4.2

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.862.400,00 €

2.4.3

Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

356.600,00 €

2.5

Saldo Liquiditätsplan (Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

0,00 €


3             Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen

3.1

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen)

1.310.000,00 €

3.2

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €


4             Kassenkredite

4

mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite

500.000,00 €

Karlsdorf-Neuthard, den 06.12.2022

Sven Weigt
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender

 

Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 06.12.2022 gefassten Beschlusses über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für den Zweckverband Abwasserverband Kammerforst für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 05.01.2023, Az.: RPK14-2207-47/9/3, bestätigt.

Nach § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m § 12 (4) Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wurden genehmigt:

  1. ) der unter Ziffer 3 des Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.310.000 €
  2. ) der unter Ziffer 4 des Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 €.

Der Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbands Abwasserverband Kammerforst liegt von Montag, 30.01.2023 bis einschließlich Dienstag, 07.02.2023 auf der Verbandskläranlage (Im Klein Feld 31, 76689 Karlsdorf-Neuthard) zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 8 Uhr – 12, 13 Uhr – 16 Uhr und Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus.

15.01.2021

Abwasserverband Kammerforst
Sitz: Karlsdorf-Neuthard

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwasserverband Kammerforst“, Sitz Karlsdorf-Neuthard, hat gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 i.V. mit § 10 der Verbandssatzung vom 20.11.2014 am 16.11.2020 folgenden Wirtschaftsplan 2021 beschlossen:

  1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:
    A) im Erfolgsplan beim Ertrag und Aufwand je   2.875.900 €
    B)im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben je   5.000.000 €
  2. Die Kapitalzuschüsse zu den Baukosten und die Jahresumlagen (§§ 3 und 4 der Verbandssatzung) werden wie folgt festgesetzt: A)die Kapitalzuschüsse auf 0 €
    die Rückerstattung aus Verbandseinlagen auf   582.000 €
    B)die Jahresumlage auf   2.585.700 €
    und zwar
    die Umlage nach § 4 Abs. 2 Verbandssatzung - Zinsumlage - auf   261.800 €
    die Umlage nach § 4 Abs. 3 Verbandssatzung - Betriebskostenumlage - auf
    1. aus Unterhaltungsaufwand   1.741.900 €
    2. aus Abschreibungen   582.000 €
    und die Umlage nach § 4 Abs. 4 Verbandssatzung - Tilgungsumlage - auf   855.000 €
  3. Der Gesamtbetrag der äußeren Kredite, die zur Bestreitung der Ausgaben des Vermögensplanes bestimmt sind, wird festgesetzt auf   3.250.000 €
  4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von   1.055.000 €
  5. Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Zweckverbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf   500.000 €
  6. Die Beteiligungssätze gemäß § 3 Abs. 8 der Verbandssatzung werden wie folgt festgelegt:
    a) für die Außenanlagen (bis Einlauf Kläranlage)
    Stadt Stutensee   37,25 %
    Gemeinde Karlsdorf-Neuthard   49,30 %
    Stadt Bruchsal   13,45 %
    Gesamt: 100,00 %

    b) für Kläranlage (ab Einlauf)
    Stadt Stutensee   46,70 %
    Gemeinde Karlsdorf-Neuthard   43,99 %
    Stadt Bruchsal   9,31 %
    Gesamt: 100,00 %
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