logo azv
head aktuelles default

Wichtige Beschlüsse

15.01.2024

Veröffentlichung Festsetzungsbeschluss Wirtschaftsplan 2024

Aufgrund von § 18 des Gesetztes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974 (GBI S. 408), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.04.2023 (GBI S. 137, 142) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992 (GBI S. 22), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBI S. 409), und § 10 der Verbandssatzung vom 20. 11.2014,zuletzt geändert am 06.12.2022 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

Der Wirtschaftsplan 2024 wird festgesetzt

1          im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1

  Erträge

  3.379.000 €

1.2

  Aufwendungen

  3.379.000 €

1.3

  Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

  0,00 €

2          im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen      

2.1

  Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

  3.124.400 €

2.1.2

  Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

  2.089.600 €

2.1.3

  Zahlungsmittelüberschuss

  (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

  1.034.800 €

2.2.1

  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

  400 €

2.2.2

  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

  775.500 €

2.2.3

  Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

  (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)

  775.100 €

2.3

  Finanzierungsmittelbedarf

  (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

  259.700 €

2.4.1

  Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

  1.637.500 €

2.4.2

  Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

  1.897.200 €

2.4.3

  Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

  (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

  259.700 €

2.5

  Saldo Liquiditätsplan (Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

  0 €


3          Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen

3.1

  Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

  für Investitionen (Kreditermächtigungen)

  715.000 €

3.2

  Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Wirtschaftsplanjahre mit Auszahlungen für Investitionen    belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

  770.000 €

4          Kassenkredite

4.

  mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite

  500.000 €

5          Beteiligungssätze

Die Beteiligungssätze gemäß § 3 Abs. 8 der Verbandssatzung werden wie folgt festgelegt:

  1. für die Außenanlagen (bis Einlauf Kläranlage) entsprechend der festgelegten

Entwässerungseinzugsflächen für Investitionen

Bruchsal – Büchenau  13,45 %

Karlsdorf-Neuthard     49,30 %

Stutensee                     37,25 %

100,00%

  1. für die Kläranlage (ab Einlauf) nach der der Kläranlageauslegungsgröße festgelegten

Abwassermenge

Bruchsal - Büchenau    10,92 %

Karlsdorf-Neuthard     41,95 %

Stutensee                     47,13 %

100,00%

Karlsdorf-Neuthard, den 12.12.2023

Gez.
Sven Weigt
Bürgermeister                                                                                                                                
Verbandsvorsitzender                                                                                                                                 


Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 12.12.2023 gefassten Beschlusses über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für den Zweckverband Abwasserverband Kammerforst für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 22.12.2023,

Az.: RPK14-2207-47/12/5, bestätigt.

Nach § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m § 12 (4) Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wurden genehmigt:

  1. der unter Ziffer 3 des Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 715.000 €
  2. der unter Ziffer 3.2 des Beschlusses festgesetzten und in voller Höhe genehmigungspflichtigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 770.000 €

  1. der unter Ziffer 4 des Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite

in Höhe von 500.000 €.

Der Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbands Abwasserverband Kammerforst liegt von Montag, 29.01.2024 bis einschließlich Dienstag, 06.02.2024 auf der Verbandskläranlage (Im Klein Feld 31, 76689 Karlsdorf-Neuthard) zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 8 Uhr – 12,

13 Uhr – 16 Uhr und Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus.


Sven Weigt
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender

 

 

hg inhalte