(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe.
Medikamente, aggressive Putzmittel, z. B. Rohrreiniger, desinfizierende Putzmittel, grobe Speisereste, Hygieneartikel, Wattestäbchen, Wegwerfwindeln, Feuchttücher, Küchentücher, Papiertaschentücher, Textilien, Putztücher, Strümpfe, Strumpfhosen, Verpackungsmaterial, Einwegrasierer, Rasierklingen, Zigarettenstummel, Kronkorken, Korken, Einstreu von Haustieren (z. B. Katzen-, Nagetierstreu)
Störung der Reinigungsleistung, kein vollständiger Abbau bei der Abwasserbehandlung
Ablagerung und Verstopfung im Rohrnetz, Rattenbefall, müssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden
Entsorgung: Restmülltonne
Frittieröle, Speiseöle, Bratenfett, fetthaltige Speisereste
Bilden nach Abkühlung im Kanalnetz zähe Feststoffe, Ablagerungen und Verstopfungen (auch in der Hausinstallation), müssen in der Kläranlage mit zusätzlichem Aufwand entfernt werden, beeinträchtigen die Reinigungsleistung und die Abwasserbehandlung
Entsorgung: Restmülltone
Gewerbe: Einbau eines Fettabscheiders mit ordnungsgemäßer fachtechnischer Entsorgung
Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Lacke, Pflanzenschutz- Unkrautvernichtungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Insektenschutzmittel, schwermetallhaltige Produkte (z. B. Quecksilber, Blei, Chrom, Cadmium)
Vergiften das Abwasser, Störung der Reinigungsleistung
Entsorgung: Schadstoffsammlung
Lacke, Farben, Verdünner, Tapetenkleister, Holzschutzmittel, Rostschutzmittel, Kühl- und Schmierstoffe, Benzin, Diesel, Mineralöle, ölhaltige Abfälle (z. B. Lappen, Ölfilter), Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Fahrzeugreinigungsmittel
Vergiften das Abwasser, Störung der Reinigungsleistung, Explosionsgefahr in Kanal und Kläranlage
Entsorgung: Schadstoffsammlung oder Restmülltonne
Fassadenfarbe, Zementschlämme, Bauschutt, Mörtel
Ablagerungen und Verstopfungen, Querschnittsverengung
Entsorgung: Bauschuttcontainer, Wertstoffhof, kleine Mengen in Restmülltonne
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das aus Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Abwasser wird in Kanälen gesammelt und der Kläranlage zur Abwasserbehandlung zugeleitet. Wird häusliches und gewerbliches Schmutzwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet, spricht man von Mischwasser.
In der Kläranlage wird das verschmutzte Wasser in mehreren Stufen behandelt und gereinigt. Die mechanische Reinigung entfernt Grobstoffe sowie Sand und Fettrückstände aus dem Abwasser. Die biologische Stufe übernimmt im Grunde das Prinzip der Selbstreinigungskraft von Gewässern. Durch eine hohe Konzentration von Mikroorganismen im Belebungsbecken werden biologische Vorgänge in Gang gesetzt und Abwasserinhaltsstoffe abgebaut. Dabei kommt es zu einer starken Vermehrung der Mikroorganismen, dem Belebtschlamm. Überschüssiger Belebtschlamm wird abgezogen und als Klärschlamm weiterbehandelt.
Der flüssige Klärschlamm wird in mehreren Verfahrensschritten von anfangs flüssigen 4% Festgehalt auf fast 25 - 30% stichfesten Schlammkuchen entwässert. Auf Grund des hohen Nährstoffgehaltes und des hohen organischen Anteils im Klärschlamm wurde der Schlamm von jeher auch als Dünger verwendet. Durch Erkenntnisse, dass im Klärschlamm auch Schwermetalle oder sonstige Schadstoffe enthalten sein können, ist die Verwertung in der Landwirtschaft rückläufig. Die Tendenz führt zur thermischen Verwertung, z.B. der Verbrennung zur Energiegewinnung.
Je nach Anforderungen an die Reinigungsleistung folgt eine chemische Stufe, in welcher mittels einer Dosierstation chemische Fällmittel zugegeben werden. Dadurch wird zusätzlich Phosphor im Belebtschlamm ausgefällt und mit dem Klärschlamm entsorgt. Phosphor ist neben Stickstoff hauptsächlich verantwortlich für die Überdüngung - Eutrophierung - von Gewässern.
Das geklärte Abwasser wird in ein angrenzendes Gewässer - Vorflut genannt- abgeleitet.
Die Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlage hängen vornehmlich von den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten zum Schutz der Gewässer ab. Ziel der Abwasserbehandlung ist es, Gewässer mit guter Wasserqualität zu erreichen bzw. zu erhalten.
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