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Abwassersatzungen

 

Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes
"Abwasserverband Kammerforst" 2022

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Abwassersatzung Karlsdorf-Neuthard

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Abwassersatzung Stutensee

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Abwassersatzung Bruchsal

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Hinweise zum Umgang mit Abwasser

Auszug aus der Abwassersatzung der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Stand 2008

 

§ 6 Allgemeine Ausschlüsse

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe.

 

(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:

  1. Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehrricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände);
  2. Feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe).
  3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke;
  4. Faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser);
  5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann;
  6. Farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Klärwerk nicht gewährleistet ist;
  7. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht.

Stoffe, die nicht ins Abwasser gehören

Auswirkungen und Hinweise zur Entsorgung

 

1. Haushaltsstoffe:

Medikamente, aggressive Putzmittel, z. B. Rohrreiniger, desinfizierende Putzmittel, grobe Speisereste, Hygieneartikel, Wattestäbchen, Wegwerfwindeln, Feuchttücher, Küchentücher, Papiertaschentücher, Textilien, Putztücher, Strümpfe, Strumpfhosen, Verpackungsmaterial, Einwegrasierer, Rasierklingen, Zigarettenstummel, Kronkorken, Korken, Einstreu von Haustieren (z. B. Katzen-, Nagetierstreu)

Störung / Schädlichkeit:

Störung der Reinigungsleistung, kein vollständiger Abbau bei der Abwasserbehandlung
Ablagerung und Verstopfung im Rohrnetz, Rattenbefall, müssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden
Entsorgung: Restmülltonne

 

2. Speisefette und -öle

Frittieröle, Speiseöle, Bratenfett, fetthaltige Speisereste

Störung / Schädlichkeit:

Bilden nach Abkühlung im Kanalnetz zähe Feststoffe, Ablagerungen und Verstopfungen (auch in der Hausinstallation), müssen in der Kläranlage mit zusätzlichem Aufwand entfernt werden, beeinträchtigen die Reinigungsleistung und die Abwasserbehandlung
Entsorgung: Restmülltone
Gewerbe: Einbau eines Fettabscheiders mit ordnungsgemäßer fachtechnischer Entsorgung

 

3. Chemikalien, Giftstoffe:

Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Lacke, Pflanzenschutz- Unkrautvernichtungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Insektenschutzmittel, schwermetallhaltige Produkte (z. B. Quecksilber, Blei, Chrom, Cadmium)

Störung / Schädlichkeit:

Vergiften das Abwasser, Störung der Reinigungsleistung
Entsorgung: Schadstoffsammlung

 

4. Heimwerker- / Kfz-Bedarfsstoffe:

Lacke, Farben, Verdünner, Tapetenkleister, Holzschutzmittel, Rostschutzmittel, Kühl- und Schmierstoffe, Benzin, Diesel, Mineralöle, ölhaltige Abfälle (z. B. Lappen, Ölfilter), Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Fahrzeugreinigungsmittel

Störung / Schädlichkeit:

Vergiften das Abwasser, Störung der Reinigungsleistung, Explosionsgefahr in Kanal und Kläranlage
Entsorgung: Schadstoffsammlung oder Restmülltonne

 

5. Baustoffe:

Fassadenfarbe, Zementschlämme, Bauschutt, Mörtel

Störung / Schädlichkeit:

Ablagerungen und Verstopfungen, Querschnittsverengung
Entsorgung: Bauschuttcontainer, Wertstoffhof, kleine Mengen in Restmülltonne

Abwasserbehandlung

§ 54 Wasserhaushaltsgesetz

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das aus Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

Abwasser wird in Kanälen gesammelt und der Kläranlage zur Abwasserbehandlung zugeleitet. Wird häusliches und gewerbliches Schmutzwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet, spricht man von Mischwasser.

In der Kläranlage wird das verschmutzte Wasser in mehreren Stufen behandelt und gereinigt. Die mechanische Reinigung entfernt Grobstoffe sowie Sand und Fettrückstände aus dem Abwasser. Die biologische Stufe übernimmt im Grunde das Prinzip der Selbstreinigungskraft von Gewässern. Durch eine hohe Konzentration von Mikroorganismen im Belebungsbecken werden biologische Vorgänge in Gang gesetzt und Abwasserinhaltsstoffe abgebaut. Dabei kommt es zu einer starken Vermehrung der Mikroorganismen, dem Belebtschlamm. Überschüssiger Belebtschlamm wird abgezogen und als Klärschlamm weiterbehandelt.

Der flüssige Klärschlamm wird in mehreren Verfahrensschritten von anfangs flüssigen 4% Festgehalt auf fast 25 - 30% stichfesten Schlammkuchen entwässert. Auf Grund des hohen Nährstoffgehaltes und des hohen organischen Anteils im Klärschlamm wurde der Schlamm von jeher auch als Dünger verwendet. Durch Erkenntnisse, dass im Klärschlamm auch Schwermetalle oder sonstige Schadstoffe enthalten sein können, ist die Verwertung in der Landwirtschaft rückläufig. Die Tendenz führt zur thermischen Verwertung, z.B. der Verbrennung zur Energiegewinnung.

Je nach Anforderungen an die Reinigungsleistung folgt eine chemische Stufe, in welcher mittels einer Dosierstation chemische Fällmittel zugegeben werden. Dadurch wird zusätzlich Phosphor im Belebtschlamm ausgefällt und mit dem Klärschlamm entsorgt. Phosphor ist neben Stickstoff hauptsächlich verantwortlich für die Überdüngung - Eutrophierung - von Gewässern.

Das geklärte Abwasser wird in ein angrenzendes Gewässer - Vorflut genannt- abgeleitet.

Die Anforderungen an die Reinigungsleistung der Kläranlage hängen vornehmlich von den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten zum Schutz der Gewässer ab. Ziel der Abwasserbehandlung ist es, Gewässer mit guter Wasserqualität zu erreichen bzw. zu erhalten.

Zweckverband
Abwasserverband Kammerforst

Amalienstraße 1
D-76689 Karlsdorf-Neuthard
Tel. 07251.440-2814
Fax 07251.440-2829
azv-kammerforst@karlsdorf-neuthard.de

Unsere Öffnungszeiten
Kläranlage:

Im Klein Feld 31
D-76689 Karlsdorf-Neuthard

Mo - Do   8:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr   8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Telefonkontakt

Betriebsleitung:07251.440-2816
Verwaltung:07251.440-2814
Bereitschaftsdienst:07251.440-2828